Als Amtsträger übt die Notarin eine hoheitliche Tätigkeit aus, die sie zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit verpflichtet. Ziel ist es stets, für sämtliche Beteiligte eine rechtssichere und ausgewogene Lösung herbeizuführen.
Immobilien- und Grundstücksrecht
Beratung, Beurkundung und Vollzug von Grundstückskaufverträgen und -übertragungen, Bestellung von Grunddienstbarkeiten und Grundpfandrechten wie Hypotheken und Grundschulden, sowie weiteres
Gesellschaftsrecht
Die Beratung auf dem Gebiet des Gesellschafts-, Handels- und Vereinsregisterrecht umfasst viele Bereiche. Dazu gehört u. a. die Gründung von GmbHs und anderen Gesell-schaften sowie Vereinen, Verträge auf dem Gebiet der Unternehmens- und Vermögensnachfolge, Anmeldungen zum Handelsregister und anderen öffentlichen Registern. Um das für Sie beste Ergebnis zu erzielen arbeiten wir auch gerne mit Ihrem Steuerberater zusammen.
Familien- und Erbrecht
Im Bereich des Familienrechts und Erbrechts übernehmen wir die Beratung und Beurkundung von Eheverträgen, Scheidungsvereinbarungen sowie von, Partnerschaftsverträgen.
Wichtig ist für uns ferner die Beratung und Beurkundung von Erbverträgen, Testamenten, Erbauseinandersetzungen sowie Erbscheinsanträgen.
Vorsorgerecht
Im Bereich der persönlichen Vorsorge beraten und beurkunden wir auch Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen, und Patientenverfügungen.
Beglaubigungen
Es gibt verschiedene Arten für einen Notar, eine Beglaubigung vorzunehmen. Die gängigsten Arten sind:
Anwaltliche Tätigkeit in den Bereichen
Allg. Zivil-/ Vertragsrecht
Erbrecht
Arbeitsrecht
Handels- & Gesellschaftsrecht
Immobilienrecht/ Grundstücksrecht
Zwangsvollstreckungsrecht
Verkehrsrecht